Der Einstieg in die Gebäudereinigung ist weniger aufwendig, als viele
denken. Es braucht kein langes Anschreiben und kein Zeugnis über frisch
erworbene Qualifikationen. Was zählt, ist eine klare Angabe, wann Sie
können und wo Sie erreichbar sind. Diese sechs Schritte reichen.
Schritt 1: Entscheiden, welches Modell Sie wollen
Bevor Sie suchen, legen Sie zwei Dinge fest: die Stundenzahl und die Schicht.
Das klingt banal, ist aber der Punkt, an dem die meisten Bewerbungen scheitern –
weil Betriebe nach einer festen Schicht besetzen und eine unklare Angabe die
Bewerbung aussortiert.
| Wenn Sie … | … dann suchen Sie nach |
|---|---|
| einen Zuverdienst bis 603 € wollen | Minijob, Abend- oder Frühreinigung, etwa 40 Stunden im Monat |
| tagsüber Betreuungspflichten haben | Frühreinigung 5 bis 8 Uhr oder Abendreinigung ab 17 Uhr |
| Vollzeit und ein festes Objekt wollen | Tagesreinigung in Büro, Klinik oder Schule |
| mehr pro Stunde verdienen wollen | Glas- und Fassadenreinigung, Lohngruppe 6, 18,40 € |
Schritt 2: Dort suchen, wo die Stellen offiziell gemeldet sind
Die größte öffentlich einsehbare Sammlung gemeldeter Stellen ist die
Jobsuche der Bundesagentur für Arbeit. Sie ist kostenlos, ohne Anmeldung
nutzbar und lässt sich nach Ort, Stundenzahl und Minijob filtern – genau nach
den Kriterien aus Schritt 1.
Suchen Sie dort nach Reinigungskraft und zusätzlich nach
Helfer Reinigung; die zweite Schreibweise bringt deutlich mehr
Ergebnisse. Setzen Sie den Umkreis zunächst auf 10 Kilometer: in der Reinigung
entscheidet die Anfahrt oft darüber, ob sich eine Stelle lohnt.
Den Link zur Jobsuche finden Sie am Ende dieses Beitrags – lesen Sie vorher
die Schritte 3 bis 6, damit Sie die Suche gleich mit den richtigen Angaben
starten.
Daneben lohnt ein Blick auf die Karriereseiten der großen
Gebäudedienstleister und auf Aushänge in den Objekten selbst – in
Einkaufszentren und Kliniken wird häufig direkt vor Ort gesucht.
Schritt 3: Die Unterlagen, die wirklich verlangt werden
Für eine Helferstelle in der Reinigung reichen in der Regel:
- ein kurzer Lebenslauf auf einer Seite – Name, Kontakt,
letzte Tätigkeiten, Sprachkenntnisse, Führerschein - ein Anschreiben von höchstens fünf Sätzen
- die Angabe Ihrer Verfügbarkeit, also ab wann und zu
welchen Zeiten
Zeugnisse werden selten verlangt. Ein Führungszeugnis oder ein Nachweis nach
dem Infektionsschutzgesetz wird erst nach der Zusage gebraucht, wenn das
Objekt es erfordert – und häufig übernimmt der Betrieb die Kosten.
Schritt 4: Formulierungen, die Sie übernehmen können
Ein Anschreiben in der Reinigung darf kurz sein. Diese Struktur funktioniert:
„Guten Tag,
ich bewerbe mich auf Ihre Stelle als Reinigungskraft in [Ort].
Ich bin ab [Datum] verfügbar und kann [Zeitfenster, z. B. montags bis
freitags von 17 bis 21 Uhr] arbeiten. [Ein Satz zur Erfahrung, falls vorhanden –
sonst: Ich arbeite sorgfältig und bin zuverlässig pünktlich.]
Sie erreichen mich telefonisch unter [Nummer].
Mit freundlichen Grüßen“
Wenn Sie noch nie in der Reinigung gearbeitet haben, schreiben Sie das ruhig
offen und nennen dafür etwas Vergleichbares: einen Haushalt, eine Tätigkeit in
Küche, Lager, Hotel oder Pflege. Betriebe rechnen in diesem Bereich mit
Quereinsteigern.
Schritt 5: Das Gespräch
Das Vorstellungsgespräch ist meist kurz und sehr praktisch. Rechnen Sie mit
diesen Fragen:
- Ab wann können Sie anfangen, und zu welchen Zeiten?
- Wie kommen Sie zum Objekt, und wie lange brauchen Sie?
- Haben Sie einen weiteren Job? (Wichtig wegen der Arbeitszeitgrenzen.)
- Können Sie am Wochenende oder als Krankheitsvertretung einspringen?
Fragen Sie selbst nach: Lohngruppe, Stundenzahl pro Woche,
ob Fahrzeiten zwischen Objekten bezahlt werden, und wer das Material stellt.
Diese vier Fragen machen einen guten Eindruck und klären genau die Punkte, an
denen es später Streit gibt.
Schritt 6: Den Vertrag prüfen
Lesen Sie vor der Unterschrift diese Punkte nach:
| Punkt im Vertrag | Worauf Sie achten |
|---|---|
| Lohngruppe | muss zur Tätigkeit passen – Glas und Fassade ist Lohngruppe 6 |
| Stundenlohn | mindestens 15,00 € in Lohngruppe 1 |
| Wochenstunden | feste Zahl; „nach Bedarf“ ohne Untergrenze ist ungeeignet |
| Objekt und Einsatzort | je konkreter, desto besser kalkulierbar die Anfahrt |
| Fahrzeiten | Wege zwischen zwei Objekten im Dienst sind in der Regel Arbeitszeit; der Weg von und zur Wohnung nicht |
| Urlaub | gesetzlich mindestens 20 Tage bei Fünf-Tage-Woche; tariflich oft mehr |
| Probezeit und Kündigungsfrist | sollten ausdrücklich genannt sein |
eine eigene Liste mit Datum, Objekt, Beginn und Ende. Wenn es später um
nicht bezahlte Stunden geht, ist das Ihr wichtigster Nachweis – und in der
Reinigung ist das der häufigste Konfliktpunkt überhaupt.
Wenn der Lohn nicht stimmt
Der Branchenmindestlohn ist allgemeinverbindlich. Wer weniger zahlt,
verstößt gegen geltendes Recht. Anlaufstellen:
- die Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll, die den
Branchenmindestlohn kontrolliert - die zuständige Gewerkschaft der Branche, auch zur Prüfung
der Eingruppierung - die Beratungsstellen für Arbeitnehmerrechte, die in vielen
Bundesländern kostenlos und mehrsprachig beraten
Anspüche auf Lohn verjähren, und in Arbeitsverträgen stehen häufig
kurze Fristen, innerhalb derer Sie Forderungen schriftlich geltend machen
müssen. Wer den Eindruck hat, zu wenig zu bekommen, sollte deshalb nicht
monatelang warten, sondern sich zeitnah beraten lassen.
Keine Vorkasse – unter keinen Umständen
Zum Schluss der Punkt, der die meisten Probleme vermeidet: für eine
Stellenvermittlung in Deutschland zahlen Sie nichts. Die Vermittlung durch die
Bundesagentur ist kostenlos. Private Vermittler, die mit einem Aktivierungs- und
Vermittlungsgutschein arbeiten, werden von der Agentur bezahlt. Wer Geld für
eine Jobzusage, für Arbeitskleidung, für eine Schulung oder für die
„Bearbeitung“ Ihrer Bewerbung verlangt, ist nicht seriös.
Alle gemeldeten Stellen an einem Ort.
Die Jobsuche der Bundesagentur für Arbeit ist kostenlos, ohne Anmeldung
nutzbar und lässt sich nach Ort, Stundenzahl und Minijob filtern. Suchen Sie
dort nach Reinigungskraft und nach Helfer Reinigung.
Zur offiziellen Jobsuche der Bundesagentur →
Externe Seite der Bundesagentur für Arbeit. Für die
Vermittlung zahlen Sie nichts.
Nach Stadt suchen
Häufige Fragen zur Bewerbung
Nein. Fünf Sätze mit Ort, Verfügbarkeit und Telefonnummer genügen.
Schreiben Sie es offen und nennen eine vergleichbare Tätigkeit. In der
Unterhaltsreinigung sind Quereinsteiger die Regel.
Wege zwischen zwei Objekten im Dienst gelten in der Regel als Arbeitszeit.
Lassen Sie sich das vor der Unterschrift ausdrücklich bestätigen.
Nur für bestimmte Objekte wie Schulen, Kitas oder Kliniken – und erst nach
der Zusage.
Grundsätzlich ja, es gelten aber die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes und
Meldepflichten. Sprechen Sie beide Arbeitgeber darauf an.
Nein, niemals. Die Vermittlung durch die Bundesagentur ist kostenlos.
