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Reinigungskraft 2026: 15,00 € Branchenmindestlohn und über 12.000 gemeldete Stellen

Das Wichtigste in Kurzform

● Branchenmindestlohn Gebäudereinigung, Lohngruppe 1:
15,00 € pro Stunde seit dem 1. Januar 2026.

● Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn zum Vergleich:
13,90 € (ab 2027: 14,60 €).

● Bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet: rund
12.000 Stellen als Reinigungskraft, davon etwa
4.500 als Minijob.

● Minijob-Grenze 2026: 603 € im Monat
beziehungsweise 7.236 € im Jahr.

● Ein Berufsabschluss ist für den Einstieg nicht
vorgeschrieben.

Wie viele Stellen es wirklich gibt

Die Zahlen, die in Werbung für Jobs auftauchen, sind oft nicht
nachprüfbar. Die Jobsuche der Bundesagentur für Arbeit ist dagegen
öffentlich und jederzeit kontrollierbar. Dort finden sich zurzeit:

Suchbegriff Gemeldete Stellen
Reinigungskraft rund 12.000
davon als Minijob ausgeschrieben rund 4.500
Helfer im Bereich Reinigung (breiter gefasst) rund 20.800
Gebäudereinigung (Fachbegriff) rund 5.900

Diese Größenordnung ist der Grund, warum der Einstieg in die Reinigung
realistisch ist: es handelt sich nicht um einzelne Angebote, sondern um einen
Bereich mit dauerhaft hoher Nachfrage. Zum Vergleich – und das wird in
Jobanzeigen gern verschwiegen – liegt die Zahl der gemeldeten Stellen für
Pflegehilfskräfte ohne Ausbildung deutlich niedriger, obwohl viel mehr Menschen
sich dort bewerben. Wer kurzfristig eine Stelle sucht, hat in der Reinigung
nach den offiziellen Zahlen die besseren Aussichten.

Was Sie verdienen: der Branchenmindestlohn

Die Gebäudereinigung ist eine der Branchen mit einem eigenen,
allgemeinverbindlichen Mindestlohn. Das bedeutet: er gilt für
alle Betriebe der Branche, unabhängig davon, ob der
Arbeitgeber einem Verband angehört. Kontrolliert wird das von der
Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll.

Lohngruppe Tätigkeit Pro Stunde seit 01.01.2026
Lohngruppe 1 Innen- und Unterhaltsreinigung 15,00 €
Lohngruppe 6 Glas- und Fassadenreinigung 18,40 €
– allgemeiner Mindestlohn (andere Branchen) 13,90 €

Daraus ergibt sich eine einfache Rechnung: wer in Lohngruppe 1 in Vollzeit
arbeitet, kommt bei einer 39-Stunden-Woche auf etwa 2.540 € brutto im Monat.
Wer weniger Stunden möchte, kann die Stundenzahl anpassen – und genau das
ist in dieser Branche üblich.

Achtung bei der Lohngruppe. Im Vertrag muss stehen, in welche
Lohngruppe Sie eingruppiert sind. Wer tatsächlich Glas oder Fassaden reinigt,
aber nach Lohngruppe 1 bezahlt wird, erhält zu wenig. Das ist einer der
häufigsten Streitpunkte in der Branche.

Minijob oder Teilzeit – was die Grenzen bedeuten

Ein Minijob ist 2026 auf 603 € im Monat begrenzt, im Jahr
auf 7.236 €. Die Grenze hängt am Mindestlohn und steigt 2027 auf 633 €.
Bei 15,00 € pro Stunde bedeutet das:

Modell Stunden im Monat Brutto im Monat
Minijob an der Grenze etwa 40 bis 603 €
Teilzeit, 20 Stunden pro Woche etwa 87 etwa 1.300 €
Vollzeit, 39 Stunden pro Woche etwa 169 etwa 2.540 €

Beim Minijob führt der Arbeitgeber die Abgaben ab; für Sie bleibt der
Betrag im Regelfall ungekürzt. Wichtig ist die Jahresgrenze: wer in
einzelnen Monaten mehr verdient, darf im Jahresdurchschnitt nicht
darüberliegen. Zweimal im Jahr ist ein unvorhersehbares Überschreiten
zulässig.

Welche Schichtmodelle es gibt

Die Reinigung ist einer der wenigen Bereiche, in denen sich die Arbeitszeit
wirklich um das eigene Leben legen lässt. Verbreitet sind:

Modell Typische Zeiten Passt für
Frühreinigung 5 bis 8 Uhr wer tagsüber frei sein will
Abendreinigung 17 bis 21 Uhr Zweitjob, Betreuungspflichten am Tag
Tagesreinigung 8 bis 16 Uhr Vollzeit, geregelter Alltag
Wochenende Sa oder So Zuschläge, zweite Einnahmequelle

Was Arbeitgeber tatsächlich verlangen

Für den Einstieg in die Unterhaltsreinigung ist kein
Berufsabschluss
nötig. In den Anzeigen tauchen in der Praxis vor allem
diese Punkte auf:

  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit – der mit Abstand häufigste Punkt
  • Deutsch für die Verständigung im Objekt; perfektes Deutsch wird selten verlangt
  • bei ambulanten Objekten ein Führerschein, weil mehrere Objekte angefahren werden
  • in Kliniken, Schulen und Kitas ein Führungszeugnis, teils ein Nachweis nach Infektionsschutzgesetz
  • in Lebensmittelbetrieben eine Hygieneschulung, die der Betrieb stellt

Eine abgeschlossene Ausbildung zur Gebäudereinigerin oder zum
Gebäudereiniger ist für spätere Schritte interessant – Vorarbeit,
Objektleitung, Glas und Fassade mit höherer Lohngruppe. Für den ersten Job
brauchen Sie sie nicht.

Woran Sie unseriöse Angebote erkennen

Wo viele Menschen schnell Arbeit suchen, gibt es auch unseriöse Angebote.
Drei Punkte sind eindeutig:

  1. Niemand darf von Ihnen Geld für eine Stellenvermittlung verlangen.
    Die Vermittlung durch die Bundesagentur ist kostenlos. Private Vermittler werden
    bei einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein von der Agentur bezahlt, nicht
    von Ihnen.
  2. Keine Vorkasse für Arbeitskleidung, Schulungen oder Material.
    Schutzkleidung und Arbeitsmittel stellt der Betrieb.
  3. Kein Lohn unter 15,00 € in der Branche. Wird Ihnen weniger
    angeboten, ist das ein Verstoß gegen den allgemeinverbindlichen Mindestlohn –
    und ein Grund, das Angebot nicht anzunehmen.
Seriöse Stellenangebote stehen auf der Jobsuche der Bundesagentur für Arbeit,
auf den Karriereseiten der Betriebe selbst oder an Aushängen im Objekt. Ein
Angebot, das nur per Messenger kommt und sofort persönliche Daten will, sollten
Sie prüfen, bevor Sie antworten.

Wie es weitergeht

Im zweiten Teil gehen wir die Bewerbung Schritt für Schritt durch:
welche Unterlagen Sie brauchen, wie ein kurzes Anschreiben aussieht, welche
Fragen im Gespräch kommen und was im Vertrag stehen muss.

Weiter zur Bewerbung →

Stellen in großen Städten

Der Bedarf ist in Ballungsräumen am höchsten, weil dort die meisten
Büro-, Klinik- und Handelsobjekte liegen:

Häufige Fragen

Brauche ich eine Ausbildung?
Nein. Für die Unterhaltsreinigung ist kein Berufsabschluss vorgeschrieben.
Wie viel verdiene ich pro Stunde?
Mindestens 15,00 € in Lohngruppe 1, 18,40 € bei Glas- und
Fassadenreinigung. Viele Betriebe zahlen darüber.
Wie viele Stunden darf ich im Minijob arbeiten?
Bei 15,00 € pro Stunde sind es etwa 40 Stunden im Monat, damit Sie unter
603 € bleiben.
Gilt der Branchenmindestlohn auch in Privathaushalten?
Nein. Er gilt für Betriebe der Gebäudereinigung. Wer direkt bei einer
Privatperson angestellt ist, fällt unter den allgemeinen Mindestlohn von
13,90 €.
Muss ich Deutsch sprechen?
Für die Verständigung im Objekt ja, perfekt muss es in der Regel nicht sein.
Die Anforderungen stehen in der jeweiligen Anzeige.
Bekomme ich Arbeitskleidung gestellt?
Ja. Schutz- und Arbeitskleidung sowie Material stellt der Betrieb. Wer dafür
Geld von Ihnen verlangt, handelt nicht korrekt.
Quellen: Bundesagentur für Arbeit (Jobsuche und Arbeitsmarktberichte), Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks, Minijob-Zentrale. Stand: Oktober 2026. Alle Beträge brutto. Dieser Beitrag ist eine redaktionelle Übersicht und ersetzt keine Rechts- oder Arbeitsberatung.